Einfache Schritte, um den reparaturbonus zu erhalten

Mit dem Reparaturbonus erhalten Sie eine Förderung von bis zu 200 Euro für die Reparatur von Elektro- und Elektronikgeräten bzw. bis zu 30 Euro für die Einholung eines Kostenvoranschlags bei teilnehmenden Partnerbetrieben.

Reparaturbon erstellen

Sie haben einen Reparaturbon, aber keinen passenden Reparaturbetrieb?

Kein Problem. Jetzt Partnerbetrieb finden und Ihren Reparaturbon bei über 1.000 Betrieben in ganz Österreich einlösen.

Gut zu wissen

Alle wichtigen Infos zum Reparaturbonus für Sie in der Übersicht

  • Vom Reparaturbonus für Privatpersonen profitieren Sie, wenn Sie ihren Wohnsitz in Österreich haben, den Bon hier unter Angabe Ihrer Daten beantragen und diesen dann bei einem Partnerbetrieb einlösen.
  • Pro E-Gerät kann ein Bon für eine Reparatur und/oder einen Kostenvoranschlag genutzt werden. Sobald dieser Bon bei einem Partnerbetrieb eingelöst wurde, kann ein neuer Bon erstellt und für die Reparatur eines weiteren Elektro- oder Elektronikgerätes genutzt werden.
  • Sie können den Reparaturbonus so lange beantragen, wie Budgetmittel vorhanden sind. In der ersten Förderphase längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2023. Die Förderaktion geht bis zum Jahr 2026.
  • Die Förderung bekommen Sie für Elektro- und Elektronikgeräte, wie sie üblicherweise in privaten Haushalten verwendet werden. Zum Beispiel Küchenmaschinen, Wasserkocher, Smartphones etc. Alle förderbaren Geräte finden Sie in der Geräteliste. Es darf kein Anspruch auf Garantie, Gewährleistung und auf Ersatz von Dritten (z.B. Versicherung) bestehen und die Geräte müssen sich in Ihrem Besitz befinden.

Mit dem Reparaturbonus bis zu 50 % der Kosten sparen:

Die Förderungshöhe beträgt pro Bon 50 %der förderungsfähigen Brutto-Kosten.
Maximal jedoch200 Euro für Reparaturen bzw. maximal 30 Euro für Kostenvoranschläge.